Ein Zugang zum Schul-wlan ist nur nach Kenntnisnahme der Nutzungsordnung und unter Bekanntgabe der MAC-Nummer des Gerätes, dass die Schülerinnen und Schüler benutzen wollen möglich. Die Nutzungserklärung am Ende der Nutzungsordnung ist auszufüllen und unterschrieben abzugeben.
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