Anmeldung und Kosten

Anmeldung

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie das entsprechende Formular unverbindlich an:

EVIM Bildung gGmbH

Campus Klarenthal
Am Kloster Klarenthal 7a
65 195 Wiesbaden

Formulare

Kosten

Die Kosten für den Besuch des Campus Klarenthal betragen 680 Euro monatlich. Auf Antrag kann das Entgelt teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist und die Solidargemeinschaft der Entgeltzahler dies tragen kann. Eine mögliche Reduzierung orientiert sich unter anderem an den positiven Jahreseinkünften der Eltern bzw. derjenigen Personen, die in Lebensgemeinschaft oder häuslicher Gemeinschaft mit einem Elternteil leben. Für Geschwisterkinder werden Ermäßigungen gewährt.  Nähere Informationen hierzu können sie aus dem Formular „Zusatzvereinbarung und Selbstauskunft“ auf dieser Seite entnehmen.  Weitere Einzelheiten hierzu werden auf Antrag mitgeteilt und dann in den Vertrag mit einbezogen. Die Teilnahme an der Verpflegung ist aus pädagogischen Gründen verpflichtend. Das Verpflegungsgeld für Frühstück, Mittagessen und Nachmittagsimbiss beträgt derzeit 113,00 Euro pro Monat. Hierbei handelt es sich um eine monatliche Durchschnittsfinanzierung, d.h. das Entgelt und das Verpflegungsgeld sind als zwölf Monatsraten für das Jahresangebot des Schulträgers zu zahlen, unabhängig von Ferienzeiten oder tatsächlichen Anwesenheitszeiten des Kindes. Bei Neuanmeldung wird eine Verwaltungsgebühr in der Höhe von 2 Monatsbeiträgen erhoben.

Zusätzliche Angebote für die Schule

Das Entgelt umfasst das Unterrichts- und Betreuungsangebot Montag – Donnerstag von
7:30 bis 18:00 Uhr und freitags bis 16:00 Uhr.

Der Campus Klarenthal bietet auch ein Angebot an abwechslungsreichen Freizeit- und Förderangeboten für die Zeit zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr und freitags bis 16:00 Uhr an.

Diese Angebote sind in der Regel nicht im Entgelt enthalten.

Weiterführende Informationen finden Sie in den zum Download zur Verfügung stehenden Musterverträgen, der Zusatzvereinbarung zur Reduzierung des Schulgeldes, sowie der zugehörigen Selbstauskunft